Kann ich die Grunderwerbsteuer sparen, indem ich meine Immobilie erst an eine Personengesellschaft übertrage und diese dann in eine GmbH umwandele?

Der Verkauf einer Immobilie von privat an die eigene GmbH löst Grunderwerbssteuer aus. Es gibt jedoch einen Weg dies indirekt zu tun. Allerdings ist es nicht einfach:

Das Ganze funktioniert dann nur in mehreren Schritten:

Zunächst bringt man die private Immobilie in eine GbR ein, die man dann in eine GmbH & Co. KG umwandelt. Dies kann gewerbesteuerfrei erfolgen, wenn eine fünfjährige Behaltefrist eingehalten wird. 

In dieser Zeit zahlt man weiterhin Einkommenssteuer, da die Kommanditgesellschaft steuerlich transparent ist und der Steuersatz der Gesellschafter:innen gilt. Als Folge generiert man nun Einkünfte aus Gewerbebetrieb § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG. 

Am Ende dieser fünfährigen Behaltefrist kann ich jetzt die Kommanditgesellschaft im Rahmen eines Formwechsels in eine GmbH wandeln. Dieser Formwechsel stellt grunderwerbsteuerlich ein Nullum dar. Allerdings musst du auch hier wieder einen Zeithorizont von zwei bis sechs Jahren einhalten.

Insgesamt dauert dieser Weg also mindestens sieben Jahre, in denen du weiterhin Einkommenssteuer zahlst und noch nicht von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung in der GmbH profitierst, die zu einem effektiven Steuersatz von 15,54 Prozent führt. 

Am Ende ist es daher meistens billiger, die Grunderwerbssteuer zu zahlen und sofort vom niedrigen Steuersatz der Immobilien-GmbH zu profitieren, anstatt den oben beschriebenen Weg zu gehen.

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