Kann die Geschäftsführer:innen-Tätigkeit einer vermögensverwaltenden GmbH dauerhaft unentgeltlich erfolgen?

Muss ich in diesem Fall einen Vertrag abschließen?

Ja, als Geschäftsführer:in kann man unentgeltlich arbeiten.

Geschäftsführer:in ist man aufgrund der Eintragung in das Handelsregister. Ein Vertrag ist nicht zwingend notwendig, solange die Tätigkeit unentgeltlich erfolgt.

Sobald der:die Geschäftsführer:in ein Gehalt bezieht, sollte ein Vertrag geschlossen werden.

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