Kann ich eine GmbH gründen, obwohl ich angestellt bin?

Ja. In den meisten Arbeitsverträgen ist lediglich ein Wettbewerbsverbot enthalten, wonach operative Tätigkeiten genehmigungspflichtig sind. Dies greift nicht im Fall von der Verwaltung von Kapitalvermögen. Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH gilt nicht als Nebenerwerb.

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