Kommt das Gesetz zur Verlustverrechnungsbeschränkung wirklich?

Ist tatsächlich sicher, dass ich eine GmbH zum Traden brauche?

Ja, das Gesetz zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften ist geltendes Recht und greift seit dem 1. Januar 2021.

Es wurde am 18.12.2020 vom Bundesrat im Zusammenhang mit dem Jahressteuergesetz 2020 bestätigt.

 

Hintergrund: 

Kurz vor Weihnachten 2019 wurde eine Ergänzung des Einkommenssteuergesetzes beschlossen. Nach § 20 Abs. 6 S. 4 wurden die folgenden Sätze eingefügt:

„Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10.000 Euro (jetzt 20.000 Euro - am 18.12.2020 vom Bundesrat beschlossen) mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10.000 Euro (jetzt 20.000 Euro) mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen."

 

Seit dem 1. Januar 2021 sind Verluste aus solchen Instrumenten nur mit Gewinnen aus der gleichen Art von Geschäften verrechenbar. Diese Verlustverrechnung ist auf 20.000 Euro beschränkt. Das kann dazu führen, dass man als Trader mehr Steuern zahlt, als man überhaupt Gewinne erzielt hat.

Am 18.12.2020 stimmte der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2020 zu. Darin wurde bezüglich der Verlustverrechnung aus Termingeschäften folgendes beschlossen: „Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, können künftig bis 20.000 Euro im laufenden Kalenderjahr mit Gewinnen und sogenannten Stillhalterprämien verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste könnten auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 20.000 Euro mit Gewinnen verrechnet werden." 

Zusammenfassend: Das Gesetz zur Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften ist geltendes Recht und greift seit dem 1. Januar 2021.

Nach heutigem Stand ist die Trader-GmbH die einzige rechtssichere Lösung.

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